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 Sonstige Verschwörungen

Rundfunkbeitrag mindern (öffentlich)

öffentlich lesbar

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15.05.25 21:37

(Ich bin noch ganz neu hier, vergebt mir wenn der Beitrag nicht so passt.)


Viele regen sich über den Rundfunkbeitrag auf, verweigern die Zahlung und werden Bestraft.

(Blöde Aktion, darauf sind sie vorbereitet.)


Ich probiere gerade Minderung aus und habe dabei interessante Informationen sammeln können.

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Was ich zusammen gestellt habe:


Auch den Rundfunkbeitrag zur Gewissensfrage zu machen, ist ein Weg.

Wer dazu steht, mag es machen. Dann wird es von Erfolg gekrönt sein, selbst wenn es im Gefängnis enden sollte.

(Man hat die Wehrdienstverweigerer früher auch weg gesperrt.)

Der Staat steht nicht über Gott. Weswegen der Staat nur eine Relative Macht hat und man hat Gott mehr zu achten als den Menschen.

Weswegen die Gewissensfrage beim Wehrdienst kein Thema ist.

Und wie sieht es damit aus, dass in der Bibel steht, männlich und weiblich erschuf er sie? Also nur 2 Geschlechter.

Ich toleriere es, wenn sich jemand für etwas anderes hält. Ich toleriere es nicht, wenn er mir seine Meinung aufzwingen will.

(Weswegen ich auch schon mit dem Gewissensentscheid gespielt habe.)


Doch ich bin nun einen anderen Weg gegangen.

Ich habe den Beitrag gemindert.

Wenn man eine Wohnung gemietet hat und die Heizung nicht funktioniert, kann man Mindern.

Ich sehe den Rundfunkservice als eine Zahlung, die sicherstellen soll, dass im Notfall jemand sendet.

(Ich weiß zwar nicht, wie das in einem Blackout Fall gehen soll, aber egal.)

Deshalb halte ich einen € im Monat als angemessen, um das Senden zu garantieren.


Es gibt zwar kein Programm das der ÖRR senden muss, doch was er sendet hat informativ und ausgewogen zu sein.

Das sehe ich derzeit nicht, weshalb ich (schriftlich) den Beitrag gemindert habe.

Und ich die Minderung beibehalten werde, bis der Nachweis erbracht ist, dass der Mangel aufgehoben wurde.

(Es ist eine Beweislastumkehr. Der ÖRR muss nachweisen, dass er seinen Auftrag nachkommt. Was schwer werden wird.

Er beruft sich zwar darauf, dass kein Programm festgelegt ist, doch an ein Mindestmaß muss sich gehalten werden.

Wahrscheinlich ist dies auch der Grund, weswegen die Klage beim Verwaltungsgericht zugelassen wurde.


Ich weiß nicht, ob Minderung in diesen Bereich zulässig ist. Aber es ist mir egal (wenn man das Compact Verbot sieht).)


Ich denke, wenn mehrere, eine Minderung betreiben, könnte dies den Service "ausbluten" lassen.

Eine Minderung zeigt ja, dass man zahlungswillig ist. Also sollte auch Vollstreckung nur bedingt möglich sein.

Sie dürfen mir den Beitrag gerne kündigen (Denn der Vermieter kann mir bei Mietminderung auch kündigen).

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Wenn etwas Minderwertig ist, hat man die Rechtsmittel Minderung und Umtausch.

Weil Umtausch nicht möglich ist, habe ich gemindert (1€/Monat) unter der Angabe, dass sie ihren Vertragspflichten nicht nachkommen (Ausgewogen, Informativ/Unparteiisch).

Sie verwiesen darauf, dass eine Zahlung davon nicht abhängig wäre (Weil es noch kein Urteil dazu gäbe (Was sie jedoch versuchen zu verhindern.)).

Auf die Androhung von Zwangsmaßnahmen, habe ich, weil sie ihren Vertragspflichten nicht nachkommen

(noch nicht einmal die Offenlegung der Daten, womit sie Ausgewogen und Informativ stützen wollen, weil dafür Gremien zuständig wären),

ihnen einen Informationsmehraufwand von 24,95€/Monat in Rechnung gestellt.

D.h. ich habe etwas zurück zu bekommen (was sie wohl nicht anerkennen wollen).

Ich habe ihren Festsetzungsbescheid nicht anerkannt, weil er von einer Stelle kam, die sich nicht mit meiner Minderung auseinander setzt.

Ich erkenne an, dass etwas zu zahlen ist, denn im Notfall, hat der Rundfunk die Aufgabe die Bevölkerung zu informieren.

Das ist mir den Euro wert.

Doch ich habe zusätzlich mit angefordert, mir aufzuzeigen, wie sie im Notfall (z.B. Blackout) sicher stellen,

wie sie die Bevölkerung (zumindest über Radio (Autoradio weil mit Batterie)) dauerhaft informieren können.

(Ich bezweifle, dass sie es können, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, was dann gesendet wird.)

Als einzelner kann ich vermutlich nicht viel ausrichten.

Doch wenn viele den Beitrag (mit Ankündigung) mindern, werden sie den Gerichtsprozess, der für Mitte 2025 angekündigt wurde, vielleicht wieder vorziehen.

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Bei Minderwertiger Ware, gibt es das Rechtsmittel Umtausch oder Minderung.

Bei Dienstleistungen ist Umtausch eher schwierig.

Der ÖRR bringt jedoch Minderwertige Leistung, somit habe ich den Beitrag gemindert (um zumindest die Notfall-Sendung zu gewährleisten).

Man stellt sich doch auf die Stufe, die Beitragszahlung wäre nicht von einer Leistung abhängig.

Ich sehe es anders und habe, um eine Gegenforderung zu haben, einen Informationsmehraufwand in Rechnung gestellt.


Im Verwaltungsrecht kennt man Minderung noch nicht so wirklich (noch nicht angewandt).

Doch das Verwaltungsrecht, setzt auf das Zivilrecht auf. Somit müsste es dies geben.

Somit sollten alle Dienstleistungen, für die Vertragliche Abhängigkeiten bestehen, wenn diese nicht erfüllt werden, Minderung möglich sein.


Im Extremen dann auch Steuern.

Wir zahlen Steuern, für unsere Sicherheit. Wenn diese Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, so sollte man die Zahlung mindern.

(Ansonsten wäre es eher eine Schutzgelderpressung)

Und man sollte als Gegenforderung, einen erhöhten Sicherheitsaufwand, in Rechnung stellen.

(Also was die Polizei für Veranstaltungen verlangt, von der Steuer abziehen.)

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Ich denke die Zeit ist gekommen. In Bayern wurde die Klage zugelassen, die auf den Vertragsinhalt eingeht

(Bislang ging es nur um die Zahlungspflicht).

Denn der ÖRR hat Informativ und ausgeglichen zu sein. Das unterläuft er schon durch einseitige Berichterstattung und sofortiger Einordnung.

Zusätzlich fälscht er Diagramme und gewichtet nicht die Zugsamensetzung des Bundestages.

Weil er auch die Gelder verwalten muss, hat er sorgsam damit umzugehen. Weswegen es fraglich ist, warum sich um Dinge gekümmert werden, die nicht zu den (Vertraglichen) Aufgaben gehören.

Zusätzlich ist er rechenschaftspflichtig wie er einen Sendebetrieb im Notfall (z.B. Blackout) aufrecht erhalten kann.


Weil sich hier sehr bedeckt gehalten wird, sehe ich einen Vertragsmangel, der eine Minderung rechtfertigt.

Es ist eine Beweislastumkehr (die sie nicht wollen). Was das Rechtsmittel der Minderung jedoch vorsieht.


Bislang hat man die Zahlung verweigert (ohne rechtliche Angabe von Gründen) und ist damit gescheitert, weil dort waren sie vorbereitet.

Bei der Minderung müssen sie vorweisen, dass die den Vertrag einhalten.

Was durch die Gremien eigentlich sofort möglich sein sollte, denn sie sind dazu eingesetzt.

Doch der Nachweis wird nicht erbracht, womit ein weiterer Mangel besteht.


Bei Minderung kann zwar der Vertrag gekündigt werden (Wenn im Haus die Heizung nicht geht und gemindert wird, kann nach gewissen Verzug gekündigt werden), doch ich hätte nichts dagegen den Rundfunk-Staatsvertrag gekündigt zu bekommen. (Es wäre eigentlich das Ziel, wenn sie ihren Vertrag nicht einhalten.)

Und eine Minderung, heißt ja nicht, dass ich nicht Zahlungswillig bin. Nur, dass ich für Fehlleistung nicht zahle, bis der Fehler behoben ist.


Wenn dies jetzt viele Personen machen, dann wird es um so dringlicher (und man schiebt das Verfahren nicht weiter hinaus).

Ich habe sogar einen Informationsmehraufwand in Rechnung gestellt, um eine Gegenforderung zu haben.

(Wie bei kaputter Heizung, der erhöhte Strombedarf für E-Öfen.)


Wenn man das Recht einhält, dann hätten wir eine Menge an Problemen weniger (Dublin-Abkommen).

Da man jedoch vorrangig versucht, das Recht zu umgehen, wird man es wohl noch so lange treiben, bis der Bürger nichts mehr zu verlieren hat und den Respekt vor dem System verliert.

(Und einen Amokläufer kommt man mit Gesetzen nicht bei. Es ist wie Selbstmord-Versuch mit der Todes-Strafe zu ahnden. Weswegen wir jetzt Messer-Verbots-Zonen haben.)

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Vielleicht sollten noch ein paar mehr ihren Beitrag schriftlich mindern.

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blockanswershare

16.05.25 11:02

Warum glauben die Aufklärer immer, sie wären die ersten und einzigen die sich gegen GEZ wehren.


Solche Erfahrungen haben wir vor 17 Jahren jahrelang gemacht ... und irgendwann aufgegeben ...



Die Bürgergeldempfänger sind auch nicht die Interessensgruppe ... dort übernimmt das Amt.


Die Selbständigen können nicht die fies auferlegten Zahlungen verweigern ... sonst pfändet die GEZ einfach vom Firmenkonto oder Kasse oder Inventar und die Kosten für Gerichtsvollzieher sind ein vielfaches und kommen noch hinzu.


Es gibt Auswege ... aber die findet man nicht überall.

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blockanswershare

16.05.25 11:35

Eigentlich sind die Öffentlich-Verächtlichen auf Schmerzensgeld zu verklagen? Leider ist die Notwehr gegen die Propagandafabriken problematisch und juristisch kaum gedeckt. Durch das Aussetzen rechtsstaatlicher Grundsätze wurde deren Platz an den zwangsfinanzierten, prall gefüllten Futtertrögen gut abgesichert. Bereits um 2012 (*) konnte man auch schon sehen wie Kritik an den Propagandatröten als Nazi-Nazi-Nazi-Rächtz-Rächtz-Rächtz diffamiert wurde und die Möchtegerne-Linke voll drauf abgefahren ist. Das war damals schon sehr peinlich.


(*) Nach der Einführung der „Internet-GEZ“ liefen die Klagen gegen die Abzocke an. Da konnte man bei den Gerichtsverfahren sehr schön die schützende Hand des Regimes über ihre billigen und willigen Propagandisten erkennen. Juristisch und technisch ist die Definition des ”neuartigen Rundfunkempfangsgerät“ unhaltbar. Vollgrüner Schwachsinn! Doch die Verwaltungsgericht haben mitgemacht. Danach kam die Haushaltsabgabe als Ausstieg … und die Justiz war voll auf Linie gebracht.



Nachtrag: Bei der Suche nach Informationen zur Abwehr der Schutzgelderpressung durch die Öffentlich-Verächtlichen findet man erstaunlich wenige Informationen. Wird da „gefiltert“? Teilweise findet man auch unseriöse Abzocker. Das sind dann teilweise die Kreise, die auch in der Coronoia mit Impfunfähigkeitsbescheinigungen abgezockt haben? Sollte hier ein Forenthema „ÖR-Abzocke abwehren“ eingerichtet werden?

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franziska steinle

Warum glauben die Aufklärer immer, sie wären die ersten und einzigen die sich gegen GEZ wehren.


Solche Erfahrungen haben wir vor 17 Jahren jahrelang gemacht ... und irgendwann aufgegeben ...



Die Bürgergeldempfänger sind auch nicht die Interessensgruppe ... dort übernimmt das Amt.


Die Selbständigen können nicht die fies auferlegten Zahlungen verweigern ... sonst pfändet die GEZ einfach vom Firmenkonto oder Kasse oder Inventar und die Kosten für Gerichtsvollzieher sind ein vielfaches und kommen noch hinzu.


Es gibt Auswege ... aber die findet man nicht überall.

blockanswershare

16.05.25 11:47

Wenn es demnächst das Zentralbank Geld gibt, was mit einem Punktesystem verknüpft werden kann, dann werden sie eh in den Zahlungsverkehr eingreifen.

Doch gerade jetzt haben sie ein Verfahren zugelassen, dass um den Vertrag geht (also den Inhalt).

Dort hat sich der ÖRR inzwischen so viel geleistet, dass es zu ver-/be-urteilen ist.

Und wenn man es nicht eingefärbt betrachtet, dann stellt man fest, sie sind recht weit weg vom Vertragsinhalt.

In so fern, macht die Minderung mehr Sinn (weil gegen den Vertrag gerichtet), als die Verweigerung (weil sie dann auf den Vertrag pochen).


Ich sehe mich nicht als Aufklärer.

Ich habe es probiert. Und sie haben sich selbst ein Bein gestellt.

Sie haben die Lücken im System gezeigt.

Welchen Weg (und wie lange) jeder einzelne wählt, ist seine Sache.


In der Vergangenheit habe ich durch "andere Wege", einiges verändern können.

Man muss sie in den Hinterhalt locken, oder den Hebelpunkt entfernen. Und schon geht ihre Kraft ins leere.

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blockanswershare

16.05.25 22:39

"In der Vergangenheit habe ich durch "andere Wege", einiges verändern können."


Was denn?


"Sie haben die Lücken im System gezeigt."


Es gibt keine 'Lücken' im System. Höchstens daß sie fallweise eine Propaganda-Show veranstalten. Wie, daß sie eine Klage 'annehmen'. (Na super! 😂) Gerade die GEZ ist ein Beispiel für offene Willkür/Rechtsbruch. Sie beruft sich ja auf den Rundfunkstaatsvertrag, der ein Vertrag zu Lasten Dritter und elementarer Rechtsgrundsätze zufolge rechtlich gar nicht möglich ist.


„Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z. B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.)“

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