„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, dem Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautete der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts am 27. Juli 2023. Vorausgegangen war ein sich über zwölf Monate hinziehender Rechtsstreit, da die Bundespressekonferenz e.V. mit Verweis auf ihren Charakter als Privatverein sich geweigerte hatte, den NDS-Redakteur und Parlamentsberichterstatter Florian Warweg zu den Regierungspressekonferenzen in der BPK zuzulassen. Der BPK-Vorstand legte gegen diese Entscheidung des Landgerichts umgehend Berufung ein. Vom Berliner Kammergericht wurde dieser Berufungstermin nun auf den 19. November, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 145 gelegt. Dann wird sich entscheiden, ob die NachDenkSeiten weiterhin das Recht haben werden, in der BPK Fragen an die Bundesregierung zu stellen. Der Termin ist öffentlich.
Hintergrund Das Berliner Landgericht hatte in seinem Urteil vom Juli 2023 insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf verwiesen, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist“. Insgesamt ließ das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten Argumenten. Im Urteil hieß es dazu unter anderem „völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie „keinerlei substantiierten Vortrag …”. Gut einen Monat nach dem Urteilsspruch des Landgerichts ging den NachDenkSeiten am 31. August 2023 ein Schreiben des Kammergerichts Berlin (entspricht dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern) zu. In diesem wurde uns mitgeteilt, dass der private Verein „Bundespressekonferenz e.V., vertreten durch den Vorstand“ Berufung eingelegt hätte gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, Florian Warweg zu den Veranstaltungen und Angeboten der BPK wie einem Mitglied Zugang zu gewähren. Unser Redakteur legte daraufhin ebenfalls Berufung ein und klagt nun auf Feststellung seiner Vollmitgliedschaft im BPK e.V. Der entsprechende Berufungstermin wurde zunächst vom Kammergericht auf den 27. August 2025 gelegt. Anfang Juli dieses Jahres erreichte unseren Anwalt die Mitteilung, dass der Termin verschoben und für die Verhandlung nun der 19. November 2025 „bestimmt“ wurde. -- |